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Kinderbetreuung Oberflockenbach 

  

Qualifizierung

Grundqualifizierung

Für Tagespflegepersonen beträgt die Grundqualifikation grundsätzlich 160 Unterrichtseinheiten (1*).

Ein 1. Hilfekurs für Kleinkinder, sowie die Abgabe eines polizeilichen Führungszeugnisses für alle erwachsenen Bewohner des Haushaltes müssen dem Jugendamt vorgelegt werden. Weiterhin muss ein ärztliches Attest über die ausreichende körperliche und seelische Gesundheit vom Hausarzt bescheinigt werden. Die Wohnung, in welcher die Kinder betreut werden, wird vom Jugendamt und der Stadt Weinheim auf Sicherheit und Eignung überprüft.

Pflegeerlaubnis

Am 25.07.2012 habe ich, Sabine Gudath, meine Pflegeerlaubnis erhalten. Diese sieht vor, dass ich bis zu 5 Tageskindergleichzeitig betreuen darf. Insgesamt dürfen 8 Betreuungsverhältnisse bestehen.


Die Pflegeerlaubnis ist auf maximal 5 Jahre befristet. Danach muss diese neu beantragt werden. Dabei sind ein neues polizeiliches Führungszeugniss, ein neues Attest des Hausarztes und eine erneute Überprüfung des Jugendamtes über die Räumlichkeiten notwendig.

Weiterbildung und Qualifikation

Jede Tagesmutter muss jährlich 20 Unterrichtseinheiten an Weiterbildung und Fortbildung nachweisen.

Alle 2 Jahre muss der 1.Hilfekurs für Kleinkinder erneut absolviert werden.

(1*): Die Qualifizierung erfolgt auf Grundlage eines standardisierten Qualifikationskonzepts, das vom Landesjugendamt zusammen mit dem Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V. in enger Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen Jugendinstituts entwickelt und fortgeschrieben wird. In dem Qualifizierungskonzept werden auch Qualifikationen für Personen mit besonderen einschlägigen Aus- und Vorbildungen festgelegt. Darüber hinaus sind insbesondere auch Maßnahmen der Supervision und Praxis begleitende Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten pro Jahr vorzusehen. Als Nachweis für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen wird ein Zertifikat ausgestellt. Veranstalter von Kursen im Sinne von Buchstabe a bis c sind die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für insoweit geeignet gehaltene Einrichtungen und Vereinigungen.  

Quelle:Referat, Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis

 

 

 

Kontakt:  

Sabine Gudath

Alte Str. 14

69469 Weinheim

Oberflockenbach/Steinklingen

Tel.06201/8722468
 

 E-mail: 

sabine-gudath@t-online.de